AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vorgänge. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen grundsätzlich vollumfänglich zur Anwendung, es sei denn, Abweichungen werden durch uns schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor. Angebote und Bestellungen des Kunden werden von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung oder aber durch die Auslieferung des Liefergegenstandes angenommen. Der Kunde ist vor der Vertragsannahme durch uns an seine Bestellung oder aber sein Angebot, hinsichtlich sämtlicher Liefergegenstände 3 Wochen gebunden. Fristbeginn ist insoweit der Zeitpunkt des Bestellungseingangs bei uns. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, unverbindlich.

3. Teilleistungen

Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4. Zahlungsbedingungen

Kaufpreis, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht für uns keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen.

Wir behalten uns für alle Lieferungen und Leistungen das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben. Dies gilt auch, soweit anderslautende Lieferverträge geschlossen sind. Wir behalten und das Recht vor, einen sich im Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Lieferung auszuschließen. Dies gilt auch für den Fall, dass entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind.

Bei Geschäften mit Kaufleuten sind wir berechtigt, die Preise auch nach Vertragsabschluß zu ändern, falls die für den Preis maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben oder unser Lieferant seine Preise nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung später als drei Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden soll oder tatsächlich erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt und der Kunde dies zu vertreten hat. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 4% ist der Kunde dazu berechtigt, binnen 2 Wochen nach Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen sind wir in jedem Fall berechtigt, unsere Preise zu ändern, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen sich ändern. Nicht vereinbarte Arbeiten werden nach Lohn- und Materialaufwand berechnet.

Wird auf Wunsch des Kunden durch uns ein Rechner oder Server gefertigt, so können wir vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme erheben.

Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Betrag an unserer Zahlstelle, bzw. Bankkonto gutgeschrieben oder bar beazahlt wurde.

5. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit

Vereinbarte Liefer-/ Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Käufer etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Sie sind mit der Absendung des Liefergegenstandes eingehalten oder, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist, mit der Anzeige der Versandbereitschaft.

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen und die wir nicht zu vertreten haben, zu denen auch Streik, Aussperrung oder andere Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen gehören, gleichviel, ob diese Hindernisse bei uns oder bei einem unserer Zulieferer eintreten, verlängert sich die vereinbarte Liefer-/Leistungsfrist angemessen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Käufer unverzüglich mitgeteilt.

Kommen wir mit unserer Lieferung/Leistung in Verzug, so kann der Käufer, nachdem eine von ihm angesetzte angemessene Nachfrist verstrichen und eine entsprechende Androhung erfolgt ist, vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nicht bis zum Eingang der Rücktrittserklärung den Liefergegenstand versandt bzw. die Leistung erbracht haben.

Schadensersatzansprüche wegen Verzug, Nichterfüllung und nachträglicher Unmöglichkeit sind grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit der Art nach auf die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Wert der Lieferung/Leistung beschränkt. Gegenüber Kaufleuten haften wir für Verzögerungen, welche auf leichter Fahrlässigkeit
beruhen, für jede Woche der Verzögerung in Höhe von 0,5 % , im ganzen jedoch höchstens in Höhe von 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.

Wird bei einer Lieferung an einen Kaufmann nachgewiesen, dass wir trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferanten und trotz Abschluss der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Im Verzugsfalle erheben wir Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Dem Kunden bleibt hierbei das Recht unbenommen, niedrigere Zinsen zu zahlen, soweit er uns eine geringere Belastung nachweist.

Wird der Versand auf  Wunsch des Kunden verzögert, so berechnen wir ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat. Dies gilt nicht für den Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten.

Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bleiben von diesen Regelungen unberührt.

6. Wiederherstellung und Vernichtung von Daten

Sofern im konkreten Auftrag nicht anders vereinbart, teilen wir dem Kunden zunächst ein Diagnoseergebnis mit. Der Kunde entscheidet danach über die Erteilung eines Auftrags.

Die Diagnosetätigkeit sowie das Bemühen um die Datenwiederherstellung beinhalten das Risiko des Verlustes noch vorhandener Daten sowie der Beschädigung von Datenträger und Systemen. Dieses Risiko trägt der Kunde, es sei denn, der Verlust wurde durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Wiederherstellungsprozess kann zu einer Veränderung der Datenstruktur führen.

Sofern nichts anderes vereinbart, werden die wiederhergestellten Daten anschließend unwiederbringlich vernichtet.

Bei einem ausschließlich auf die Vernichtung von Daten gerichteten Auftrag überprüfen wir nicht den Inhalt des Datenträgers.

7. Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Gefahrübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur;  Frachtführer; Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Frachtkosten tragen und/ oder wir den Versand selbst durchführen.

Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf dessen Kosten versichert. Transportschäden sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung zu melden und schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Frachtführer zu melden und anschließend mit der vom Frachtführer ausgestellten Bescheinigung uns umgehend mitzuteilen. Ansprüche wegen dieser Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen an uns abzutreten.

Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

9. Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

Handelt es sich bei der nicht abgenommenen Ware um einen Rechner/ Server, welcher durch uns eigens nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt wurde, so sind wir auch berechtigt, anstatt des vorgenannten Pauschalbetrages Schadensersatz in Höhe von 30 % der Auftragssumme zu erheben. Auch hiervon bleibt das Recht des Kunden unberührt, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Hierbei behalten wir uns gegenüber Kaufleuten das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor, so dass bei laufender Rechnung das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung gilt.

Bei Einbau fremder Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer an den neuentstehenden Produkten im Verhältnis der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diese kostenfrei.

Dem Käufer ist eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet. Gehört es jedoch zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Liefergegenstände an Dritte weiterzuveräußern, so ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, unsere Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab, welche ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Der Kunde ist zum Forderungseinzug berechtigt, solange er sich Vertragsgemäß verhält. Verhält sich unser Kunde aber vertragswidrig, behalten wir uns das Recht vor, die dem Kunden zustehende Forderung gegenüber dem Dritten selbst geltend zu machen.

Vor einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung unserer Sicherheiten durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuleiten. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung nicht in der Lage ist, trägt der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen. Dies gilt nicht, soweit die Kosten im Vergleich zum Wert des Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hoch sind.

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

Zur Vertragspflicht des Kunden zählt insbesondere, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, instandzuhaltend und uns jeden Wechsel seine Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach einer entsprechenden Mahnung den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt als Rücktritt vom Vertrag.

Wir sind dazu berechtigt, die zurückerlangte Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten, sofern der Kunde im Handelsregister eingetragen ist. Ansonsten richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den Regeln des Verbraucherschutzgesetzes.

11. Haftung

Der Kunde ist dazu verpflichtet, offen zu Tage tretende, auch für nicht fachkundige Personen ohne weiteres erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt.

Weist der Liefergegenstand zur Zeit des Gefahrenübergangs auf den Kunden Mängel auf oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir nach unserer Wahl dazu berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Wir sind dazu berechtigt drei Nachbesserungsversuche vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Haben wir nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist keinen Ersatz geliefert, den Mangel behoben oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Herabsetzung des vereinbarten Preises oder im Falle des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

Wir haften bei Reparaturaufträgen nicht für den Verlust von gespeicherten Daten, die dadurch verloren gehen, dass zur Durchführung des Reparaturauftrags die Installation von Hardware oder Software erforderlich ist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass solche Installationen zu Datenverlust führen können.

Sollte ein defektes Teil nicht mehr lieferbar sein, sind wir dazu berechtigt, das defekte Teil gegen ein Produkt gleicher Güte, auch von einem anderen Hersteller, auszutauschen.

Wir behalten uns vor, sämtliche durch den Kunden vorgebrachten Mängel eingehend zu prüfen. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Kunden oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, ist der Kunde dazu verpflichtet, uns sämtliche Kosten zu erstatten, welche uns im Rahmen der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind. Im übrigen behalten wir uns vor, eine entsprechende Fehlerprüfung durch den jeweiligen Hersteller vornehmen zu lassen. Dessen
schriftliche Stellungnahme ist bindend.

Im Fall der Mängelrüge ist der Kunde dazu verpflichtet, das defekte Gerät zunächst auf eigene Kosten und Gefahren in der Originalverpackung mit sämtlichen Zusatzteilen (z.B. Kabel, Treiber, Software usw.), mit detaillierter Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung an uns zu übersenden.

Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte, und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände veräußert, so erfolgt die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht bei technisch überholten Gegenständen.

Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung, es sei denn, dass ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Für Kaufleute kommen die § 377 ff HGB zur Anwendung.

12.  Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss sind gegenüber uns und unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht in Fällen, in denen uns eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten/ wesentlicher vorvertraglicher Pflichten zur Last fällt. Im Falle einer Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist der Anspruch auf Ersatz des typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt. Werden wir aus positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss in Anspruch genommen, so haften wir nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

14. Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.

MVS service

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